
Eine Übersicht zur Krebsfrüherkennung in PDF-Format (aus meinen Beiträgen im Sundecho - Wochenzeitschrift für Stralsund) können Sie sich über die folgenden Links anschauen:
1. Allgemeine Kregsfrüherkennung I 2. Allgemeine Krebsfrüherkennung II
3. Krebsfrüherkennung 4. Krebsfrüherkennung
Gebärmutterhalskrebs I Gebärmutterhalskrebs II (HPV-Impfung)
und Brustkrebs (Mammographie)
Weitere Informationen zur Krebsfrüherkennung:
a) am Gebärmutterhals (Abstrich)
b) zur HPV-Impfung
c) zur Früherkennungs-Mammographie
Die gesetzlich ermöglichte Krebsfrüherkennung beginnt für Frauen im Lebensalter von 20 Jahren.
Zur Krebsvorsorge zählt:
die visuelle Beurteilung des äußeren weiblichen Genitale, der Scheide und des äußeren Muttermundes der Zellabstrich vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhalskanal (eine kolposkopische (Lupenvergrößerung) Untersuchung ist hierzu meistens unerlässlich) die Tastuntersuchung des weiblichen inneren Genitale die Überprüfung der Lymphknoten in der Leistenregion
Die Untersuchung der Brust und Achselhöhlenlymphknoten wird ab dem 30. Geburtstag ebenfalls zur Krebsvorsorge gezählt. Eine mammographische Untersuchung ist seit 2005 für die Altersgruppen 50 bis 70 Jahre vorgesehen, dann jedoch alle 2 Jahre. Der Brustultraschall ist nicht Inhalt der Krebsvorsorge.
Weiterhin ist die Hautuntersuchung ab dem 30. Geburtstag und die Suche nach Hautkrebs (seit 2008) ab dem 35. Geburtstag Bestandteil der Krebsvorsorge.
Eine Änderung der Krebsvorsorge wurde ab dem 01. Oktober 2002 eingeführt. Die Darmkrebsfrüherkennung erfolgt neu ab dem 50. Lebensjahr: 1 mal jährlich Test auf Blutspuren im Stuhl und Tastuntersuchung des Enddarms bis zum 55. Lebensjahr. Ab dem 56. Lebensjahr Wiederholung der Stuhlgangsuntersuchung alle 2 Jahre oder 2 Darmspiegelungen in einem Abstand von 10 Jahren. Dieses Vorgehen erscheint sehr effektiv, die Darmspiegelung ist sicherlich die sinnvollere Methode zur Früherkennung von krebsverdächtigen Veränderungen.
Leider nehmen noch zu wenig Frauen und insbesondere auch Männer (Prostata) an Krebsvorsorgeprogrammen (Karzinomscreening) teil. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen vorschreibt die Kosten dieser Untersuchungen zu übernehmen und der Umstand, dass die Krankenkassen in der heutigen Zeit entsprechende Kosten tragen, allein diese beiden Aspekte sollten uns verdeutlichen, dass die Krebsvorsorge einen bedeutenden Effekt zur Vermeidung einer Krebsneuerkrankung besitzen muß.
Weitere Informationen zur Krebsvorsorge, insbesondere zu kontrollbedürftigen Befunden am Muttermund, finden Sie auf der Seite Dysplasiesprechstunde.