Schwangerenbetreuung

Inhalt und Ablauf der Schwangerenbetreuung

Schwangerenbertreuung

Die gesetzlich gewährleistete Schwangerenbetreuung umfasst im Wesentlichen:

3 Ultraschalluntersuchungen (in der 9.-12., 19.-22. und 29.-32. Schwangerschaftswoche) Blutbild und Urinkontrollen ca. alle 6 Wochen, ca. 10 Konsultationen während der Schwangerschaft (anfangs 4, dann 3 und 2 wöchentlich), Wehenschreibung und Herztonkurvenerfassung bei Notwendigkeit.

Hinzu kommen spezielle Untersuchungen in bestimmten Schwangerschaftswochen wie z.B. die Blutgruppenbestimmung zu Beginn oder die Kontrolle auf eine Hepatitiserkrankung in der Mitte der Schwangerschaft.

Der Umfang der Leistungen entspricht einer Minimalanforderung, nicht jedoch den Forderungen der Fachgesellschaft.

Ich habe mich daher entschlossen, nach den Richtlinien der Fachgesellschaft zu handeln. Das beinhaltet zusätzliche Untersuchungen, die nicht zu Ihren Lasten gehen:

  • ca. 13 Konsultationen während der Schwangerschaft, Routinewehenschreibung und Herztonkurvenerfassung ab der 32. Schwangerschaftswoche, Diabetesfrüherkennung (Bestimmung des Nüchternblutzuckers), Schilddrüsendiagnostik, Erfassung des Frühgeburtenrisikos (Abstrich auf Infektionen der Scheide), Erfassung des Risikos kindlicher Infektionen während der Geburt (Suche nach Infektionen in der Scheide).

Bei Auffälligkeiten überweise ich Sie nach Absprache mit Ihnen in die entsprechend qualifizierte Klinik. Das kann in bestimmten Fällen auch eine Facheinrichtung außerhalb unseres Bundeslandes sein.

Bestimmte Untersuchungen sind ebenfalls sinnvoll und teilweise auch zu fordern, können aber nicht durch unsere Praxis übernommen werden, müssen daher durch Sie privat getragen werden. Ich rechne diese zur erweiterten Schwangerenbetreuung:

Inhalt der erweiterten Schwangerenbetreuung

(siehe hierzu auch Praxis/individuelle Leistungen)

Der Toxoplasmose-Suchtest dient zur Klärung der Immunität gegen Infektion mit Toxoplasmose. Jährlich werden in Deutschland 2000 Kinder geboren, die an in der Schwangerschaft erworbenen Toxoplasmose mit zum Teil schwerwiegenden Folgen wie geistiger Behinderung und gestörtem Sehvermögen leiden. Diese Erkrankung wird durch Katzen, ungekochtes Rindfleisch sowie ungewaschenes Gemüse übertragen und verläuft für die Mutter oft unbemerkt. Durch einen einfachen Bluttest kann festgestellt werden, ob die Schwangere Antikörper besitzt oder ob eine Gefährdung gegeben ist.

Ein wichtiger Moment in der Schwangerschaft ist die individuelle Risikoabschätzung für das Vorliegen von Fehlbildungen (z. B. Down-Syndrom – Trisomie 21, sog. Mongolismus oder Neuralrohrdefekte – offener Rücken). In Verdachtssituationen wird bei entsprechender Familienanamnese beider Partner sowie bei einem mütterlichen Alter über 35 Jahren eine Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) angeboten (Kassenleistung).

Bei unauffälliger Familiengeschichte und Alter unter 35 Jahren kann die Abschätzung der individuellen Risikosituation sinnvoll sein. Dieses ist dann eine Selbstzahlerleistung.

Ein sogenanntes Ersttrimesterscreening mittels Ultraschall und Bestimmung verschiedener Laborwerte in der 12 bis 14. Schwangerschaftswoche ermöglicht es, die Wahrscheinlichkeit einer bestehenden Fehlbildung besser zu berechnen.

Anders als der frühere Triple-Test oder die Nackentransparenzmessung allein werden im Ersttrimesterscreening das Alter der Mutter, die Bestimmung von Hormonwerten und verschiedene Ultraschallergebnisse z. B. auch die Nackentransparenzmessung  kombiniert und ergeben eine genauere Risikobabschätzung. Eine tatsächliche genetische Erkrankung lässt sich daraus jedoch nicht ablesen. Diese kann nur durch Fruchtwasserspiegelung erfolgen. In besonderen Situationen kann auch ein genetischer Test aus dem Blut erfolgen.
Für diesen genannten Untersuchungen haben wir eine gute Kooperation mit erfahrenen Diagnostikern.

Der zusätzliche Ultraschall ist nicht nur ein persönliches Erlebnis, er hat natürlich auch eine medizinische Begründung. Veränderungen innerhalb der Gebärmutter können auf diesem Wege rechtzeitig erfasst werden. Hierzu zählen Fehlbildungen, Wachstumsstörungen und Veränderungen am Mutterkuchen.