Patienteninformation

Liebe Patientin,

es gibt organisatorische Änderungen bei der gesetzlichen Krebsfrüherkennung ab dem 01.01.2020.

Grundsätzlich – Ihr Recht auf eine jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung hat sich nicht geändert, dieses Recht besteht nach wie vor.

Was gehört zur jährlichen Krebsfrüherkennung?

  • … ab dem Alter von 20 Jahren Gezielte Anamnese (Klärung von Beschwerden und Vorerkrankungen) • Gynäkologische Untersuchung • Untersuchung der genitalen Hautregion • Besprechung des Untersuchungsergebnisses mit Beratung der Patientin
  • … zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren Abtasten der Brustdrüsen und der dazugehörigen Lymphknoten • Untersuchung der Brusthaut und der Brustwarzen • Anleitung zur Selbstuntersuchung der Brust • Beratung
  • … zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren Mammographie-Screening* im Alter von 50 bis 69 Jahren • Untersuchung auf Blut im Stuhl • Untersuchung des Enddarmes ab 50 Jahren und des übrigen Dickdarms ab dem Alter von 55 Jahren
  • Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die jährliche Vorsorgeuntersuchung.

 

Was ist neu?

  • Ihre Krankenkasse wird Sie künftig im Alter von 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60 und 65 Jahren zur Krebsfrüherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs einladen.
  • Für die Früherkennung des Gebärmutterhalskrebses ergeben sich altersabhängig folgende Änderungen.
    • ab dem Alter von 20 bis 34 Jahren weiterhin jährliche zytologische Untersuchung (Pap-Test, Abstrich)
      Beim Pap-Test werden vom Muttermund und aus dem Gebärmutterhals entnommene Zellen auf Veränderungen untersucht. Dabei wird festgestellt, ob die Zellen gesund aussehen oder nicht. Danach kann entschieden werden, ob weitere Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind. Diese Methode wird seit Jahrzehnten sehr erfolgreich in Deutschland praktiziert und hat dazu geführt, dass in keinem Land der Welt die Häufigkeit von Gebärmutterhalskrebs so stark gesunken ist wie bei uns.
    • … ab dem Alter von 35 Jahren zytologische Untersuchung (Pap-Test, Abstrich) in Kombination mit dem sogenannten HPV-Test alle drei Jahre
      Auch bei dem HPV-Test wird eine Probe mittels eines Abstrichs entnommen. Diese wird in einem Labor auf bestimmte HP-Viren (HPV = Humane Papillomviren) untersucht, von denen man weiß, dass sie Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Der HPV-Test klärt nur das Vorhandensein dieser Viren, die allerdings bei jeder zweiten Frau unter 35 Jahren nachweisbar sind, was aber in 90 Prozent der Fälle völlig harmlos ist. Nur bei einem Bruchteil dieser Frauen liegt tatsächlich eine Krebserkrankung vor. Deshalb wird im Rahmen der Krebsfrüherkennung auf Gebärmutterhalskrebs der HPV-Test erst ab 35 Jahren durchgeführt. Sofern diese Viren nachgewiesen werden, sind weitere Untersuchungen notwendig.
    • Die Kombination beider Teste erlaubt eine individuellere Aussage über die Risikosituation hinsichtlich der Entwicklung einer Vorstufe des Gebärmutterhalskrebses, insbesondere ab 35 Jahren.

 

Zusammenfassend kann festgestellt werden – Wir sehen uns weiterhin jährlich zur Früherkennungsuntersuchung, daran hat sich nichts geändert.